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   LG Krefeld, 28.03.2008 - 1 S 61/07   

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https://dejure.org/2008,24572
LG Krefeld, 28.03.2008 - 1 S 61/07 (https://dejure.org/2008,24572)
LG Krefeld, Entscheidung vom 28.03.2008 - 1 S 61/07 (https://dejure.org/2008,24572)
LG Krefeld, Entscheidung vom 28. März 2008 - 1 S 61/07 (https://dejure.org/2008,24572)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz aufgrund eines durch den Deckungskauf entstandenen Schadens in Höhe des Mindererlöses der Ware; Einheitsbedingungen der Bekleidungsindustrie hinsichtlich der Lieferung der Ware durch den Verkäufer vor der Bezahlung der Ware; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.11.1984 - VIII ZR 188/83

    Formularmäßige Vereinbarung der Zurückhaltung offener Warenlieferungen bis zur

    Auszug aus LG Krefeld, 28.03.2008 - 1 S 61/07
    Schon vor Einführung des Rücktrittsrechts (§ 321 Abs. 2 BGB) durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz hat der BGH die Frage aufgeworfen, inwieweit im Hinblick auf § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG (a.F.) ein Anspruch auf Ersatz des Erfüllungsschadens zugunsten des Vorleistungspflichtigen wirksam durch Allgemeine Geschäftsbedingungen begründet werden könne (vgl. BGH, Urteil v. 26.11.1984, VIII ZR 188/83, NJW 1985, 1220).
  • OLG Oldenburg, 10.01.1991 - 1 U 125/90
    Auszug aus LG Krefeld, 28.03.2008 - 1 S 61/07
    Darüber hinaus hat das OLG die durch die Einheitsbedingungen bestimmte Änderung der Rechtsfolge der Vorleistungspflicht des Verkäufers in eine Vorleistungspflicht des Käufers auch deshalb für nicht gerechtfertigt gehalten, da dadurch dem Käufer, der häufig die Bestellung nur unter dem Gesichtspunkt vorgenommen habe, die Bezahlung der Ware mit dem Erlös aus dem Weiterverkauf vorzunehmen, eine zur Absicherung des Verkäufers nicht notwendige zusätzliche Belastung zugemutet werde (OLG Oldenburg, Urteil v. 10.01.1991, 1 U 125/90, NJW-RR 1991, 633).
  • OLG Hamm, 10.01.1995 - 28 U 251/93
    Auszug aus LG Krefeld, 28.03.2008 - 1 S 61/07
    Auch wenn der Kläger demnach hier mit Anwaltsschreiben vom 18.02.2005 (Bl. 259 f. d. Akte) eine Frist im Sinne von § 8 Nr. 3 der Einheitsbedingungen gesetzt hat (vgl. zum Erfordernis einer Fristsetzung im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen OLG Hamm, Urteil v. 10.01.1995, 28 U 251/93, NJW-RR 1995, 503; Staudinger/ Otto , BGB, Neubearbeitung 2004, § 323 Rn. B 67), konnte damit eine Vorleistungspflicht der Beklagten, auf die ein Schadensersatzanspruch gestützt werden könnte, nicht wirksam durch § 8 Nr. 3 der Einheitsbedingungen der Textilindustrie begründet werden.
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